Balkonkraftwerk-Förderung 2026: Programme von Bund, Ländern und Städten
Einen bundesweiten Zuschuss für Balkonkraftwerke gibt es nicht; gefördert wird von einzelnen Ländern und Städten. Diese Übersicht zeigt, welche Programme laufen, welche ausgeschöpft oder beendet sind und welche Regeln des Bundes für jedes Balkonkraftwerk gelten.
Stand: 02.10.2026. Wir prüfen jedes Programm monatlich auf der Seite des Fördergebers. Die Übersicht ersetzt keine Beratung: Es gelten die Bedingungen des Fördergebers, und Fördermittel können jederzeit ausgeschöpft sein.
Vor oder nach dem Kauf
Ob der Antrag vor oder nach dem Kauf gestellt wird, regelt jedes Programm selbst. Düsseldorf, Leipzig und München verlangen den Antrag vor dem Kauf; wer dort zuerst kauft, kann den Zuschuss nicht mehr beantragen. Mecklenburg-Vorpommern, Darmstadt, Freiburg im Breisgau und Gelsenkirchen nehmen ihn erst an, wenn die Anlage gekauft und installiert ist.
Laufende Programme der Länder
Hamburg
Strom vom Balkon – Förderung für Haushalte mit geringem Einkommen
- Zuschuss: bis zu 90 % der Anschaffungskosten
- Für wen: Haushalte mit geringem Einkommen, etwa mit Bürgergeld, Grundsicherung, Wohngeld, Kinderzuschlag oder BAföG
- Antrag: Beratung und Antrag über die Caritas
- Laufzeit: seit Oktober 2025, kein Programmende genannt
- Quelle: Freie und Hansestadt Hamburg, geprüft am 02.10.2026
Mecklenburg-Vorpommern
Zuwendungen für steckerfertige Photovoltaikanlagen
- Zuschuss: 500 € je Anlage und Wohneinheit, höchstens die förderfähigen Kosten
- Für wen: nur noch Mieterinnen und Mieter mit Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern, die Mittel für Eigentümer sind ausgeschöpft
- Anlage: 200 bis 800 W, gekauft ab 08.11.2022
- Antrag: nach der Installation und der Meldung im Marktstammdatenregister, bei Bedarf mit Zustimmung von Vermieter oder Eigentümergemeinschaft
- Speicher: mit oder ohne Speicher
- Laufzeit: Richtlinie bis 31.12.2027
- Quelle: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern, geprüft am 02.10.2026
Weitere Landesprogramme für Balkonkraftwerke haben wir in der Förderdatenbank des Bundes nicht gefunden.
Laufende Programme der Städte
Darmstadt
Förderprogramm Photovoltaik – Balkonsolaranlagen
- Zuschuss: 50 % der Kosten, höchstens 200 € (200 bis 450 W) oder 400 € (ab 450 W)
- Anlage: Module mit Rechnungsdatum nach 28.06.2022; Kauf, Montage und Installation sind förderfähig
- Antrag: nach Kauf und Inbetriebnahme
- Laufzeit: 2026 fortgeführt, keine Antragsfrist; Bewilligung nur, solange Haushaltsmittel vorhanden sind
- Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, geprüft am 02.10.2026
Düsseldorf
Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten – Balkonsolaranlagen
- Zuschuss: 50 % der Kosten, höchstens 600 €; mit Düsselpass 800 €
- Antrag: vor dem Kauf; gekauft wird erst, wenn die Fördernummer da ist
- Speicher: auch Geräte mit integriertem Speicher
- Laufzeit: Richtlinie seit 01.01.2025, kein Antragsende genannt
- Quelle: Landeshauptstadt Düsseldorf, geprüft am 02.10.2026
Freiburg im Breisgau
Klimafreundlich Wohnen – Balkonmodul
- Zuschuss: 150 € pauschal für den Anschluss; 300 € mit Freiburg-Pass
- Für wen: nur Mieterinnen und Mieter, mit Einverständnis der Vermietung
- Anlage: Wechselrichter nach VDE mit NA-Schutz
- Antrag: online, wenn das Balkonmodul installiert ist, innerhalb von 6 Monaten ab Rechnungsdatum
- Laufzeit: kein Budgetende genannt
- Quelle: Stadt Freiburg im Breisgau, geprüft am 02.10.2026
Gelsenkirchen
Förderung von Stecker-Solargeräten im Stadtgebiet
- Zuschuss: 100 € je Anlage, höchstens der Kaufpreis
- Für wen: ein Gerät je Wohneinheit
- Anlage: bis 800 W Wechselrichterleistung, keine gebrauchten Geräte
- Antrag: nach der Installation, mit Eintrag im Marktstammdatenregister (Status „in Betrieb“)
- Laufzeit: Richtlinie bis 13.12.2026
- Quelle: Stadt Gelsenkirchen, geprüft am 02.10.2026
Kassel
Förderprogramm Balkonkraftwerke
- Zuschuss: 150 €; Haushalte mit niedrigem Einkommen: alle Kosten über die Energieeinsparberatung
- Für wen: Wohnsitz in Kassel
- Antrag: Rechnung und Nachweis aus dem Marktstammdatenregister digital einreichen
- Laufzeit: Programm 2024 bis 2026
- Quelle: Stadt Kassel, geprüft am 02.10.2026
Leipzig
Fachförderrichtlinie zur Förderung von Stecker-Solar-Geräten
- Zuschuss: bis zu 500 € je Gerät, höchstens der Kaufpreis
- Für wen: nur Inhaber des Leipzig-Passes; Installation im Stadtgebiet
- Anlage: mindestens 300 Wp
- Antrag: vor dem Kauf; nicht mit einer Landesförderung kombinierbar
- Laufzeit: kein Programmende genannt
- Quelle: Stadt Leipzig, geprüft am 02.10.2026
Mainz
Förderung steckerfertiger Photovoltaikanlagen (Balkonkraftwerke)
- Zuschuss: einmalig bis zu 200 € je Haushalt
- Für wen: Mieter und Eigentümer mit geringem Einkommen
- Anlage: bis 800 W Einspeiseleistung, Module bis 2 kW, neues Gerät
- Laufzeit: neu seit 2026
- Quelle: Stadt Mainz, geprüft am 02.10.2026
Marburg
Sonderförderprogramm Balkonkraftwerke (Mini-Photovoltaik)
- Zuschuss: 50 % der Handwerkskosten, höchstens 400 € (ohne Material); mit MarburgPass 85 ct je Watt Wechselrichterleistung, höchstens 85 % der Anlagenkosten
- Für wen: Eigentümer, Mieter, Eigentümergemeinschaften und Vereine
- Anlage: 200 bis 800 W Ausgangsleistung; eine Maßnahme je Wohneinheit
- Antrag: bei den Stadtwerken Marburg; derzeit nur vorläufige Bewilligungen, vorbehaltlich der Haushaltsmittel
- Laufzeit: keine Antragsfrist und kein Programmende genannt
- Quelle: Universitätsstadt Marburg, geprüft am 02.10.2026
München
Förderung von Stecker-Solar-Geräten (Balkonkraftwerken)
- Zuschuss: 0,40 € je Wp bis 800 Wp, höchstens 50 % der Kosten; mit München-Pass 95 % der förderfähigen Kosten
- Für wen: Haushalte mit Wohnsitz in der Wohneinheit; Installation im Stadtgebiet
- Antrag: vor der Bestellung über das Förderportal der Stadt; Inbetriebnahme und Nachweise innerhalb von 1 Jahr
- Speicher: ein Batteriespeicher ist förderfähig, wenn er zusammen mit dem Gerät gekauft wird
- Laufzeit: kein Antrags- oder Budgetende genannt
- Quelle: Landeshauptstadt München, geprüft am 02.10.2026
Ausgeschöpft, beendet oder pausiert
Diese Programme nehmen derzeit keine neuen Anträge an. Wir führen sie weiter, weil manche Städte neue Runden auflegen.
- Berlin (beendet): keine Neuanträge mehr. Quelle: Investitionsbank Berlin, geprüft am 02.10.2026
- Sachsen (beendet): ausgelaufen am 30.06.2026. Quelle: Sächsische Aufbaubank, geprüft am 02.10.2026
- Schleswig-Holstein (pausiert): vorläufiger Stopp seit 16.11.2023, keine Neuanträge. Quelle: Landeshauptstadt Kiel, geprüft am 02.10.2026
- Augsburg (beendet): ausgelaufen zum 15.12.2025. Quelle: Stadt Augsburg, geprüft am 02.10.2026
- Bochum (beendet): am 18.06.2026 vorzeitig beendet. Quelle: Stadt Bochum, geprüft am 02.10.2026
- Braunschweig (ausgeschöpft): Förderjahr 2026 ausgeschöpft, keine Anträge mehr. Quelle: Stadt Braunschweig, geprüft am 02.10.2026
- Dortmund (ausgeschöpft): Antragsstopp (Meldung vom 17.07.2024). Quelle: Stadt Dortmund, geprüft am 02.10.2026
- Essen (beendet): gestoppt zum 03.07.2025. Quelle: Stadt Essen, geprüft am 02.10.2026
- Frankfurt am Main (ausgeschöpft): Mittel seit 03.06.2025 ausgeschöpft, Wiederaufnahme offen. Quelle: Stadt Frankfurt am Main, geprüft am 02.10.2026
- Göttingen (ausgeschöpft): Mittel ausgeschöpft (Antragsstart war 01.06.2026). Quelle: Stadt Göttingen, geprüft am 02.10.2026
- Hagen (beendet): Losverfahren im Juni 2023; keine laufende Förderung belegt. Quelle: Stadt Hagen, geprüft am 02.10.2026
- Hamm (beendet): Richtlinie am 31.12.2022 außer Kraft. Quelle: Stadt Hamm, geprüft am 02.10.2026
- Krefeld (ausgeschöpft): beide Fördertöpfe derzeit ausgeschöpft. Quelle: Stadt Krefeld, geprüft am 02.10.2026
- Köln (ausgeschöpft): Budget 2026 ausgeschöpft, Richtlinie gilt bis 31.12.2026. Quelle: Stadt Köln, geprüft am 02.10.2026
- Lübeck (beendet): zweite Runde endete am 30.11.2023. Quelle: Hansestadt Lübeck, geprüft am 02.10.2026
- Mannheim (beendet): bei der Neuaufstellung der Förderprogramme gestrichen. Quelle: Stadt Mannheim, geprüft am 02.10.2026
- Potsdam (pausiert): derzeit keine Anträge möglich. Quelle: Landeshauptstadt Potsdam, geprüft am 02.10.2026
- Stuttgart (beendet): keine Förderung mehr seit der neuen Richtlinie im Mai 2026. Quelle: Landeshauptstadt Stuttgart, geprüft am 02.10.2026
- Wiesbaden (beendet): ausgelaufen zum 30.06.2024. Quelle: Landeshauptstadt Wiesbaden, geprüft am 02.10.2026
Was bundesweit gilt
0 % Umsatzsteuer
Für Photovoltaikanlagen und ihre wesentlichen Komponenten, auch Speicher, fällt unter den Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 UStG keine Umsatzsteuer an. Begünstigt ist die Lieferung an den Betreiber einer Anlage auf oder in der Nähe von Wohnungen; bei einer Anlage bis 30 kWp laut Marktstammdatenregister gilt diese Voraussetzung als erfüllt. Einen Antrag gibt es nicht. Ob die Voraussetzungen vorliegen, geben Sie im Bestellvorgang an. Mehr dazu auf der Seite Mehrwertsteuer auf Photovoltaik.
Quelle: § 12 UStG, geprüft am 02.10.2026
Leistungsgrenzen
Die vereinfachten Regeln für Steckersolargeräte gelten bis 800 VA Wechselrichterleistung und 2.000 Wp Modulleistung, gerechnet je Netzanschluss. So steht es seit dem Solarpaket I (Mai 2024) bei der Bundesnetzagentur.
Quelle: Bundesnetzagentur, geprüft am 02.10.2026
Marktstammdatenregister
Jedes Balkonkraftwerk wird im Marktstammdatenregister eingetragen. Seit 01.04.2024 genügen dafür fünf Angaben zur Anlage. Viele Förderprogramme verlangen den Eintrag als Nachweis.
Quelle: Bundesnetzagentur, geprüft am 02.10.2026
Mieter und Eigentümer
Seit 17.10.2024 haben Mieterinnen und Mieter einen Anspruch darauf, dass der Vermieter ein Steckersolargerät erlaubt, außer es ist ihm nicht zumutbar (§ 554 BGB). Für Wohnungseigentümer gilt das Entsprechende nach dem Wohnungseigentumsgesetz.
Quelle: § 554 BGB, geprüft am 02.10.2026
Balkonkraftwerke im Shop
Fertige Sets mit Modulen, Mikrowechselrichter und Zubehör finden Sie unter Balkonkraftwerke, Balkonkraftwerke mit Speicher, Balkonkraftwerke ohne Speicher, Speicher fürs Balkonkraftwerk und Mikrowechselrichter. Prüfen Sie vor dem Kauf, ob das Programm Ihrer Stadt eine Leistungsgrenze nennt oder den Antrag vor dem Kauf verlangt.