Mehrwertsteuer auf Photovoltaik-Produkte
Kurz gesagt: Für Photovoltaikanlagen und ihre wesentlichen Komponenten fällt unter den Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 UStG keine Umsatzsteuer an. Ob sie vorliegen, geben Sie im Bestellvorgang an. Im Onlineshop von ACTEC geben Sie dafür im Checkout die Betreiber-Erklärung ab: Mit ihr werden die PV-Artikel mit 0 % berechnet, ohne sie mit 19 %.
Stand: 03.10.2026
Für Photovoltaikanlagen und ihre wesentlichen Komponenten fällt unter den Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 UStG keine Umsatzsteuer an. Ob sie vorliegen, geben Sie im Bestellvorgang an. Die Voraussetzungen stehen im Gesetzestext und in den Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen, die unten verlinkt sind.
Welche Produkte sind betroffen?
PV-Artikel
- Solarmodule
- Wechselrichter
- Batteriespeicher
- PV-Komplettsets
- Balkonkraftwerke
19 % MwSt.
- Klimageräte
- Wärmepumpen
- Wallboxen und Ladestationen
- Zubehör ohne PV-Bezug
- Werkzeug und Verbrauchsmaterial
Maßgeblich ist immer die Angabe am jeweiligen Produkt: Bei begünstigten PV-Artikeln steht auf der Produktseite „Nur mit Betreiber-Erklärung im Checkout – ohne Erklärung zzgl. 19 % MwSt.“.
So bestellen Sie
- Produkte auswählen. Legen Sie die Artikel in den Warenkorb. Ob für einen PV-Artikel 0 % oder 19 % gelten, entscheidet sich erst im Checkout.
- Erklärung im Checkout. Im Bestellvorgang wählen Sie, ob Sie die Betreiber-Erklärung abgeben. Mit der Erklärung werden die PV-Artikel mit 0 % berechnet, ohne sie mit 19 %. Den vollständigen Wortlaut der Erklärung sehen Sie dort, bevor Sie bestellen.
- Bestellung abschließen. Ihre Angabe wird mit der Bestellung gespeichert.
Marktstammdatenregister
Zur Registrierung einer Photovoltaikanlage im Marktstammdatenregister gibt die Bundesnetzagentur Auskunft.
Weiterführende Informationen
- § 12 UStG — Steuersätze (Gesetzestext)
- BMF-Schreiben vom 27. Februar 2023: Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmten Photovoltaikanlagen (PDF)
- BMF-Schreiben vom 30. November 2023: Einzelfragen zum Nullsteuersatz (PDF)
- Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
Diese Seite ist eine allgemeine Information und ersetzt keine steuerliche Beratung. Ob die Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen, klären Sie im Zweifel mit Ihrer steuerlichen Beratung.