Mehrwertsteuer auf Photovoltaik-Produkte
Seit dem 1. Januar 2023 gilt für die Lieferung bestimmter Photovoltaikanlagen und ihrer wesentlichen Komponenten ein Umsatzsteuersatz von 0 % — der sogenannte Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG. Eingeführt wurde er mit dem Jahressteuergesetz 2022, um die Anschaffung von PV-Anlagen für Privathaushalte und gemeinnützige Einrichtungen zu erleichtern.
Wer ist berechtigt?
Der Nullsteuersatz gilt, wenn alle folgenden Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind:
- Betreiber der Anlage: Sie erwerben die Komponenten als Betreiber der Photovoltaikanlage, nicht zum Weiterverkauf.
- Standort der Anlage: Die Anlage wird auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes, eines öffentlichen Gebäudes oder eines Gebäudes für gemeinnützige Tätigkeiten installiert.
- Leistungsgrenze: Die installierte Bruttoleistung beträgt höchstens 30 kWp laut Marktstammdatenregister.
- Kein gewerblicher Weiterverkauf: Die Komponenten sind für den eigenen Gebrauch bestimmt.
Trifft eine dieser Voraussetzungen nicht zu — etwa bei einer Anlage über 30 kWp, einem gewerblich genutzten Gebäude oder beim Einkauf zum Weiterverkauf —, gilt der reguläre Steuersatz von 19 %.
Welche Produkte sind begünstigt?
0 % MwSt.
- Solarmodule
- Wechselrichter
- Batteriespeicher
- PV-Komplettsets
- Balkonkraftwerke
19 % MwSt.
- Klimageräte
- Wärmepumpen
- Wallboxen und Ladestationen
- Zubehör ohne PV-Bezug
- Werkzeug und Verbrauchsmaterial
Maßgeblich ist immer die Angabe am jeweiligen Produkt: Der geltende Steuersatz steht auf jeder Produktseite und im Warenkorb.
So bestellen Sie
- Produkte auswählen. Begünstigte PV-Produkte sind bereits mit 0 % ausgezeichnet — in der Übersicht und auf der Produktseite. Sie müssen dafür nichts tun.
- Wenn die Voraussetzungen nicht zutreffen. Wählen Sie am Produkt die Angabe mit 19 % MwSt. Damit erklären Sie, dass der Nullsteuersatz bei Ihnen nicht greift — zum Beispiel bei einer Anlage über 30 kWp, einem gewerblich genutzten Gebäude oder beim Einkauf zum Weiterverkauf.
- Bestellung abschließen. Der gewählte Steuersatz erscheint unverändert im Warenkorb, im Bestellabschluss, in der Bestellbestätigung und auf der Rechnung.
Marktstammdatenregister
Als Betreiber einer Photovoltaikanlage sind Sie verpflichtet, Ihre Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur zu registrieren. Die Registrierung ist kostenlos und muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen.
Wenn die Angaben nicht zutreffen
Sind die Voraussetzungen für den Nullsteuersatz bei Ihrer Bestellung nicht erfüllt, sind wir gesetzlich verpflichtet, die reguläre Umsatzsteuer von 19 % nachzuberechnen. Bitte prüfen Sie vor der Bestellung sorgfältig, ob alle Voraussetzungen auf Sie zutreffen.
Weiterführende Informationen
- BMF-FAQ: Umsatzsteuerliche Maßnahmen zur Förderung von Photovoltaikanlagen
- Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
- § 12 UStG — Steuersätze (Gesetzestext)
Diese Seite ist eine allgemeine Information und ersetzt keine steuerliche Beratung.